Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Wettbewerbsverbot – BGH stärkt Rechte der Handelsvertreter

Wettbewerbsverbot – BGH stärkt Rechte der Handelsvertreter

Wettbewerbsverbot - BGH stärkt Rechte der Handelsvertreter

In Handelsvertreterverträgen ist häufig ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Bestimmte Klauseln in den AGB können aber unwirksam sein, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az.: VII ZR 100/15).

Unternehmen vereinbaren mit ihren Handelsvertretern häufig ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dabei verpflichten sich die Handelsvertreter nach Beendigung des Vertrags dem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum keine Kunden abzuwerben. Allerdings können solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wenn sie nicht transparent genug gestaltet sind. Das hat der BGH entschieden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall war der Handelsvertreter als Vermögensberater für ein Unternehmen tätig. Im September 2011 wurde das Vertragsverhältnis beendet. Vertraglich war in den AGB u.a. vereinbart worden, dass sich der Vermögensberater für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses verpflichtet, dem Unternehmen keine Kunden abzuwerben oder dies zu versuchen.

Gegen diese Vereinbarung hatte der Vermögensberater nach Ansicht der Gesellschaft verstoßen. Er habe innerhalb des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots vier Kunden zur Änderung oder Kündigung ihrer Verträge bewegt oder dies zumindest versucht. Die klagende Gesellschaft machte daher Ansprüche gegen den Vermögensberater geltend. Die Klage blieb aber auch in letzter Instanz vor dem BGH erfolglos.

Die Karlsruher Richter stellten fest, dass das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in den AGB nicht wirksam vereinbart worden sei. Die Klausel „der Vermögensberater verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen“ stelle einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und sei deshalb unwirksam.

Bei dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handele es sich unstrittig um eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Unternehmens. Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, da sie nicht deutlich genug darstelle, ob sich das Wettbewerbsverbot nur auf solche Personen erstrecke, die zur Zeit der Vertragsdauer Kunden waren oder ob auch solche Personen erfasst sind, die erst nach Beendigung des Handelsvertretervertrags zu Kunden geworden sind. Für den Vertreter sei daher unklar, wie weit das Wettbewerbsverbot reiche. Insoweit könne sogar dahinstehen, ob das Wettbewerbsverbot nicht schon wegen den Fehlens einer konkreten Karenzentschädigung unwirksam sei, so der BGH.

Im Handelsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen und Handelsvertreter beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 40 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert