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WGF – Fachanwalt hilft: Schadensersatz für Anleger

Hilfe für Anleger der WGF AG.

WGF - Fachanwalt hilft: Schadensersatz für Anleger

WGF, Insolvenz, Sanierung, Quotenzahlung, Forderung, Anleger, Gläubiger, Eigenverwaltung

Das Immobilienunternehmen WGF befindet sich in der Insolvenz und für die Anleger der WGF Anleihen und Genussscheine stellt sich die Frage, was sie jetzt beachten müssen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.
WGF: Was müssen Anleger jetzt beachten? Fachanwalt informiert

Nach der Insolvenzanmeldung der WGF AG fragen sich viele Anleger, was sie überhaupt machen sollen und was auf sie zukommt. Zunächst ist es Anlegern dringend angeraten, ihre Forderungen gegenüber der WGF AG im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Sie sind jetzt Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Dies gilt auch für Forderungen, die erst in Jahren fällig werden, da gesetzlich festgelegt ist, dass alle Forderungen mit der Insolvenzanmeldung fällig werden. Diese Aufgabe können Anleger von Anwälten erledigen lassen. Auch generell wird Anlegern eine anwaltliche Vertretung empfohlen, zum Beispiel von Stiftung Warentest, die WGF-Anlegern den Gang zu einem spezialisierten (Fach)Anwalt nahelegte.

WGF AG meldet sich in Pressemitteilung zu Wort

Gleichzeitig meldet sich die WGF AG in einer Pressemitteilung vom 19.12.2012 zu Wort. Das Unternehmen unterstreicht, dass es an einem Sanierungsplan arbeite – in Eigenverwaltung. Welcher Erfolg dem Sanierungsplan beschieden sein wird, kann noch niemand sagen. Die Anleger bzw. Gläubiger sollten daher auf der Hut bleiben und auch mit möglichen Nachteilen rechnen. Inwiefern die Eigenverwaltung durch die WGF AG sinnvoll ist, kann nicht beurteilt werden. Diese Einschätzung gilt auch für das Vorhaben des Unternehmens, den Gläubigern bzw. Anlegern eine Quotenzahlung anzubieten – dieser Vorschlag kann erst dann bewertet werden, wenn dieser konkrete Formen angenommen hat.

Weiterhin teilt die WGF AG mit, dass einem organisierten Auftreten der Anleger im Insolvenzverfahren offen gegenüber steht. Anleger sollten sich die Pläne genau anschauen und im Insolvenzverfahren ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie mit den Plänen nicht einverstanden sind. Daneben sollte Schadensersatz geprüft werden gegen Banken und Berater. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt im Rahmen einer Interessengemeinschaft bereits hunderte Anleger. Dadurch können die Anleger sowohl in der Insolvenz als auch bei Schadensersatz bestmöglich vertreten werden.

Weitere Informationen:

WGF Interessengemeinschaft nach Insolvenz

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de

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