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Wieso braucht man eigentlich für Immobilienkaufverträge einen Notar?

Wieso braucht man eigentlich für Immobilienkaufverträge einen Notar?

Rechtsanwalt und Notar

Frankfurt: Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar wird durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts ernannt. Zu Notaren dürfen nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen bestellt werden. Zum Beispiel in Hessen aber auch in einigen anderen anderen Bundesländern werden die Notaraufgaben von Rechtsanwälten wahrgenommen, die zum Notar ernannt sind.
Der Notar errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft haben und auch unmittelbar vollstreckbar sind. Notarielle Urkunden sind also Vollstreckungstitel, aus denen die Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist. Durch die von einem Notar errichteten Urkunden werden den Beteiligten also bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart.
Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar dient auch dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung durch umfangreiche Aufklärungspflichten und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zugunsten aller Beteiligten.
Nur durch die Beurkundung eines Vertrages durch einen Notar kommt im Falle eines Beurkundungserfordernisses ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Ohne eine Beurkundung des Vertrages durch einen Notar ist ein solcher Vertrag also nichtig und damit unwirksam.
Der Notar unterliegt der Schweigepflicht, so dass auch Vertrauliches mit ihm besprochen werden kann. Er ist auch verpflichtet, seine Mitarbeiter ebenfalls zu strengster Vertraulichkeit zu verpflichten.
Die Amtsführung durch den Notar ist hauptsächlich geregelt in der Bundesnotarordnung und im Beurkundungsgesetz.

Quelle:
http://www.carsten-wilke.de

Über die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt:

Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt Carsten Wilke gründete im Jahr 2000 die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke und Coll., welche sich vom ersten Tag an ausschließlich mit den Rechtsgebieten zum Themenbereich der Immobilie spezialisierte. Seit dem Jahr 2011 ist Rechtsanwalt Wilke auch Notar in Frankfurt am Main. Damit bietet die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke und Coll. auf hohem Niveau sämtliche Beratungsleistungen zum Themenbereich der Immobilie.
Die von Beginn an hohe Spezialisierung auf das Immobilienrecht führte zu einem kontinuierlichen Wachstum der Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Wilke.

Weitere Informationen zu der Lage der Anwalts- und Notarkanzlei Wilke in Frankfurt:
http://www.carsten-wilke.de/wegbeschreibung-Frankfurt.php4

Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt am Main
Weitere Informationen zur Kanzlei: http://www.carsten-wilke.de

Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt am Main
Carsten Wilke
Rechtsanwalt und Notar
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
069 / 91509920

http://www.carsten-wilke.de

Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll.: Rechtsberatung und Vertretung rund um die Immobilie

Kontakt:
Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll.
Carsten Wilke
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
069/9150992-0
mail@wilkeundcoll.de
http://www.carsten-wilke.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt und Notar Wilke
Carsten Wilke
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
069/9150992-0
mail@wilkeundcoll.de
http://www.carsten-wilke.de

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