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Wimdu-Klage: Durchbruch für Ferienwohnungen in Berlin

Berlin, 7. April 2017 – Die von der Berliner Online-Plattform für Ferien-Apartments Wimdu.de und anderen Klägern eingelegte Berufung gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot hat am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einen durchschlagenden Erfolg erzielt.

Gericht ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt – Verstoß gegen Eigentumsrecht
In der Verhandlung am 6. April folgte der 5. Senat des OVG der Argumentation der Kläger, wonach das Zweckentfremdungsverbot das Eigentumsrecht von Ferienwohnungsbetreibern verletzt. Wimdu hatte in den letzten Jahren stets darauf hingewiesen, dass dieser fundamentale Grundrechtseingriff keinen Bestand haben kann. Das Gericht sah dies ebenso und beschloss gemäß Artikel 100 des Grundgesetzes, die Berliner Regelung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Dieses muss sich nun mit der Frage befassen, ob das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch rückwirkend gelten darf – also für die vielen Ferienwohnungen, die es vor Inkrafttreten im Jahr 2014 schon gab. Das Oberverwaltungsgericht teilte mit, es halte das Verbot für teilweise verfassungswidrig und habe daher 41 Berufungsverfahren ausgesetzt.

Erfolg für ein modernes und touristenfreundliches Berlin
„Mit dieser Entscheidung wurde der Rechtsstaat gestärkt. Sie ist ein Durchbruch für Ferienwohnungsbetreiber. Die grundrechtswidrige Verfolgung von Gastgebern muss nun der Vergangenheit angehören“, erklärte Wimdu-Anwalt Peter Vida nach der rund 7-stündigen Verhandlung. „Dies ist auch ein Erfolg für ein modernes und touristenfreundliches Berlin, welches sich wandelnden Verbraucherinteressen öffnet, anstatt Sündenböcke zu suchen“, so Vida.

Bis zu der Entscheidung in Karlsruhe erwartet Wimdu, dass das Land Berlin jegliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ferienwohnungsbetreiber unterlässt. Der Vorsitzende des OVG-Senats deutete auch bereits an, entsprechenden Fällen aufschiebende Wirkung beizumessen. Damit können die meisten Betreiber erst einmal aufatmen.

Wimdu hat in den vergangenen Jahren der schwierigen politischen und juristischen Auseinandersetzung immer als Partner an der Seite der Gastgeber gestanden. Wir haben die Anbieter gegen verfassungswidrige Verfolgung geschützt und sehen uns als Vermittlungsportal gestärkt, auch weiterhin ein verlässlicher Anker für Reisende zu sein, die Berlin in authentischer Weise erleben wollen.

Klares Signal für ganz Europa – fairer Wettbewerb statt Totalverbot
„Dieser Beschluss hat auch Signalwirkung über Deutschland hinaus. Er gibt uns Rückenwind für eine europaweite Öffnung der Städte und für fairen Wettbewerb. Reisende sollten ihre Unterkunftsform selbstbestimmt wählen können. Urlaub und Reisen sollen von Freude und nicht von Verboten geprägt sein“, erklärte Wimdu-Geschäftsführer Bernd Muckenschnabel.

Mit über 350.000 Angeboten in mehr als 150 Ländern bietet Wimdu für jeden Reisenden eine authentische und günstige Unterkunft. Die Auswahl reicht von City-Apartments in Barcelona über Studios in Paris bis hin zu Ferienwohnungen direkt am Strand. Auf der Online-Plattform bringt das Unternehmen Gäste und Gastgeber weltweit zusammen – für ein besonderes und qualitativ hochwertiges Reiseerlebnis. Wimdu ist Teil von Novasol und der Wyndham Vacation Rentals Gruppe, dem weltweit führenden Vermittler für Ferienimmobilien.

Kontakt
Wimdu
Lennart Schirmer
Voltastraße 5
13355 Berlin
+49 176 64037525
lennart.schirmer@wimdu.com
http://www.wimdu.de

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