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Winterreifen sind Pflicht

Die NÜRNBERGER Versicherung beantwortet die 3 wichtigsten Fragen zum Fahren bei Eis und Schnee

Winterreifen sind Pflicht

M+S Reifen sind im Winter ein Muss, sonst riskiert man seinen Kfz-Versicherungsschutz.

Die Winterreifensaison steht an: Von Oktober bis Ostern sollten Autobesitzer ihr Fahrzeug mit schnee- und eisfester Bereifung ausstatten, um von plötzlichem Schneefall und spiegelglatten Fahrbahnen nicht „kalt erwischt“ zu werden. Trotzdem zögern viele den Wechsel auf Winterreifen möglichst lange hinaus bzw. rüsten ihr Auto überhaupt nicht um. Doch übernimmt bei einem Glatteis-Unfall mit Sommerreifen die Versicherung den Schaden? Die NÜRNBERGER Versicherung (http://www.nuernberger.de) klärt auf.

Darf man im Winter mit Sommerreifen unterwegs sein?

Seit 2010 regelt in Deutschland die Straßenverkehrsordnung, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit sog. Matsch- und Schnee-Reifen (M+S Reifen) unterwegs sein müssen. Das können sowohl Winter- als auch Ganzjahresreifen mit dem M+S Symbol sein. Dabei gilt eine vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm – auch bei Sommerreifen.

Wie sehen die Konsequenzen aus, wenn ich nicht mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahre?

Wer doch bei Schnee und Eis mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 EUR und 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Behindert man andere Verkehrsteilnehmer, werden sogar 80 EUR und 1 Punkt in Flensburg fällig. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen sein Auto mit Sommerreifen nicht bewegt, begeht auch keine Ordnungswidrigkeit.

Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man mit Sommerreifen einen Unfall verursacht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung (http://www.nuernberger.de/autoversicherung) bezahlt grundsätzlich berechtigte Schadenersatzansprüche des Unfallgegners, auch wenn im Winter Sommerreifen aufgezogen sind. Ist aber der geschädigte Unfallgegner seinerseits mit ungeeigneter Bereifung gefahren, haftet er unter Umständen mit – und das kann sich auf den Schadenersatz auswirken. Zu bedenken gilt: Man könnte auch selbst als Unfallgegner betroffen sein. Die Vollkaskoversicherung reguliert die Schäden am eigenen Fahrzeug. Die NÜRNBERGER weist darauf hin: Diesen Schutz kann verlieren, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Denn spielen bei einem Unfall ungeeignete Reifen eine Rolle, könnte dem Fahrer grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden. Der Kaskoversicherer ist dann gegebenenfalls berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (nach § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz).

Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, mit Hauptsitz in Nürnberg und Niederlassungen in ganz Deutschland, bietet seit 1884 entsprechend ihrem Slogan „Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg“. Die NÜRNBERGER ist großer Personen- und Sachversicherer, Partner mittelständischer Betriebe und berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Mit ihren innovativen Entwicklungen zur Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie rund ums Hab und Gut hat sich die NÜRNBERGER einen ausgezeichneten Ruf im deutschen Versicherungsmarkt erworben.

Firmenkontakt
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Silke Weber
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg
0911 531-4827
0911 531-814827
silke.weber@nuernberger.de
www.nuernberger.de

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