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Zankapfel Kinderlärm

Rechtsprechung zum Spielen im Freien

München (11.03.2014) – Mit den ersten warmen Tagen zieht auch in den Höfen zahlreicher Wohnanlagen das Leben ein. Die Spielplätze werden von Kindern wieder entdeckt. Doch spielende Kinder sind manchen Menschen ein Ärgernis. Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es häufig Streit zwischen Kinderlosen und Familien. Eine unangenehme Situation, auch für Vermieter, die zwischen die Fronten geraten. Der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) rät betroffenen Mietern zum Dialog. Gegenseite Rücksichtnahme und Verständnis könne das Zusammenleben spürbar erleichtern. Die Hausordnungen schreiben zumeist Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie 22.00 bis 07.00 Uhr vor.

Die Rechtsprechung ist bei spielenden Kindern verständnisvoll und urteilt regelmäßig, dass der auf dem Spielplatz erzeugte Geräuschpegel üblich und von der Hausgemeinschaft hinzunehmen ist. Diese Lärmbelästigung berechtigt betroffene Mieter nicht zu einer Mietminderung (LG Heidelberg, Az.8 S 2/96, LG München I, 20 S 8842/85). Auch das Spielen mit Freunden auf gemeinschaftlichen Grünflächen ist erlaubt, so das Landgericht Heidelberg.

Das Spielen auf dem Garagenhof ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, entschied das Landgericht Wuppertal in zweiter Instanz (Az: 16 S 25/08). Ein Garagenhof fordere Kinder geradezu heraus, dort mit Bobbycars zu spielen, sagte der Richter. Da der Kinderlärm weder über die Abendstunden hinausgegangen sei, noch die Nachtruhe gestört wurde, müssten die Nachbarn einen nicht über das übliche Maß hinausgehenden Spiellärm hinnehmen.

Anders sieht es aus, wenn die Grünanlage von allen Kindern des Viertels als Bolzplatz genutzt wird. Falls der Vermieter es in diesem Fall unterlässt, ein Verbotsschild aufzustellen, sei eine Mietminderung von fünf Prozent angemessen, urteilte das Amtsgericht Frankfurt (AG Frankfurt, 33 C 1726/04 – 13).
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Im VdW Bayern sind 454 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusam-
mengeschlossen – darunter 329 Wohnungsgenossenschaften und 88 kommunale
Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 530.000 Wohnun-
gen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.

VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen)
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