Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
August 4, 2026

Schon unterwegs und keine Auslandskrankenversicherung? Diese Möglichkeiten gibt es

Sport, Events
August 4, 2026

formwandler events: Technikpartner für Eventlocations

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz greifen: Hakan Ersu startet EU AI Act Beratungsstelle für Unternehmen

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Psychische Krise im Ausland: Was tun bei Angst, Panik oder Überforderung?

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Sumo Show Tokyo bietet in Sunamachi Ginza ein interaktives Sumo-Erlebnis samt Duellmit einem Sumo-Ringer

Maschinenbau
August 3, 2026

Software-Update für mehr Intelligenz, Flexibilität und Kontinuität in der Blechbearbeitung

Sport, Events
August 3, 2026

10 Jahre Xperience Festival – Yoga, Musik und Consciousness in Bad Meinberg

Allgemein
August 3, 2026

„Elbwald retten“: Ein Hamburger Verein zeigt, wie erfolgreiches Campaigning funktioniert

Umwelt, Energie
August 3, 2026

Neuer eprimo Fairpreis bietet Folgeangebote auf Neukundenniveau

Immobilien
August 3, 2026

Drei besondere Immobilien zwischen Nordsee und Ostsee

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Coolcation im Montafon – Familienzeit, Bergfrische und Sommerglück

Garten, Bauen, Wohnen
August 3, 2026

Tarkett iD Designböden: Ein Design, viele Möglichkeiten

Medien, Kommunikation
August 3, 2026

Warum der Fisch in den Ferien besser schmeckt

IT, NewMedia, Software
August 3, 2026

Auf zu neuen Ufern mit Asseco: Avalara-Partnerschaft legt Basis für weltweite Geschäftsaktivitäten

Zivilrechtliche Beraterhaftung bei der Steuerberatung

Vorsicht bei riskanten Gestaltungsempfehlungen – passt der Steuerberater nicht auf, wird es für alle teuer

Zivilrechtliche Beraterhaftung bei der Steuerberatung

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Partner der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn

Ein Firmeninhaber, dem sein Steuerberater jetzt noch rät, mal eben schnell seine Firma an die Nachfolger zu übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen, könnte spätestens im Herbst in die Röhre gucken. Bleibt das Bundesverfassungsgericht seiner bisherigen Linie treu, wird es in seiner für November erwarteten Entscheidung zum Erbschaftssteuergesetz nämlich die Erbschaftssteuerbefreiung bei Firmenübertragungen für verfassungswidrig erklären. Daraufhin könnte der Bundestag das Erbschaftssteuergesetz ändern und die Steuervergünstigung für Betriebsvermögen aufheben. Der Aufwand, den der Firmeninhaber betrieben hätte, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, hätte ihm außer Kosten nichts gebracht.

Diese Kosten könnte er sich jedoch möglicherweise von seinem Steuerberater als Schadenersatz wegen Pflichtverletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages zurückholen.

„Rückwirkende Streichungen von Steuervorteilen kommen vor, wenn die entsprechende Vorschrift für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Steuerberater muss seine Gestaltungsempfehlungen darauf einstellen, sonst riskiert er, in Regress genommen zu werden“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Partner der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn.

Steuerberater sind verpflichtet, ihre Mandanten auf Steuerersparmöglichkeiten hinweisen, dabei müssen sie aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes immer den sichersten Weg wählen. Eine Gestaltungsempfehlung, bei der sich abzeichnet, dass sie sich wegen einer drohenden Gerichtsentscheidung nicht auszahlt, kann zur Haftung führen.

Sie ist eine von mehrern typischen Haftungskonstellationen für Steuerberater. Eine weitere Gefahr bergen versäumte Hinweise auf Steueroptimierungsmöglichkeiten. Rät der Berater bei einer gewerblichen Vermietung dem Vermieter nicht, zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, um aus Handwerkerrechnungen die Vorsteuer geltend machen zu können, haftet er.

Auch Fristversäumnisse, die Beratung in der Krise und die Rechtsberatung „nebenher“ sind haftungsträchtig. 80 Prozent aller Regressfälle gegen Steuerberater sind auf Fristversäumnisse zurückzuführen. Das liegt daran, dass verpasste Fristen dem Steuerberater leicht nachzuweisen sind.

Andere Pflichtverletzungen sind schwerer darzulegen. Doch auch hier sollten Steuerberater aufpassen. Wer als steuerlicher Berater „mal eben“ eine fachfremde Frage beantwortet und dabei Fehler macht, riskiert zumindest, den Mandanten zu verärgern und das Mandat zu verlieren.

Wer als Steuerberater darauf vertraut, seine Berufshaftpflichtversicherung werde den Schaden schon schnell und diskret schon regulieren, irrt sich oft. „Versicherungen weigern sich gerne zu zahlen, solange nur eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde, aber kein gerichtlicher Vergleich“, warnt Rechtsanwalt Tödtmann. Ein öffentlicher Gerichtsprozess gefährdet jedoch schnell den guten Ruf des Beraters.

Vorsorge ist daher unerlässlich. Zu den Maßnahmen zur Risikobegrenzung gehören neben der guten Praxisorganisation und der zuverlässigen Fristenkontrolle eine Haftungsbegrenzung. Per Standardformular lässt sich die Haftung gegenüber dem Mandanten für fahrlässige Pflichtverletzungen auf den vierfachen Betrag des Mindestversicherungssumme begrenzen. Dies entspricht einer Million Euro. Durch eine individuelle Vereinbarung sogar auf die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro.

Ein Rückgriff auf die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sollte jedoch immer nur der letzte Ausweg bleiben. Besser ist es für alle Seiten, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.

Eimer Heuschmid Mehle, gegründet 1973, ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team von aktuell 19 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Fachanwaltsqualifikationen in allen relevanten Rechtsgebieten decken ein breites Beratungsspektrum ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und persönliche Betreuung.

Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Privatpersonen und Familien genauso wie Freiberufler, Unternehmer als Einzelpersonen, Führungskräfte der Wirtschaft und Gewerbebetriebe jeder Größenordnung und Branche. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.

Eimer Heuschmid Mehle überregionale Rechtsanwaltssozietät
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
Friedrich-Breuer-Straße 112
53225 Bonn
49 228 62092-33
toedtmann@ehm-kanzlei.de
http://www.ehm-kanzlei.de

zB3 Kanzleikommunikation
Eva Engelken
Kaiser-Wilhelm-Ring 39
40545 Düsseldorf
49 163 7110220
engelken@zb3.de
http://www.zb3.de

(Visited 17 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert