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Zwei Jahre sind genug

Wann gilt die zweijährige Verjährungsfirst?

Zwei Jahre sind genug

(Bildquelle: pixabay)

Prüfungen zum Betriebswirt/in IHK immer wieder ein beliebtes Thema. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert deshalb, was es mit der zweijährigen Verjährungsfrist auf sich hat und wann sie greift beziehungsweise wann sie nicht greift.

Ein wesentlicher Faktor im unternehmerischen Alltag ist die Zeit. Sie spielt nicht nur in Produktions- und Lieferprozesse, sondern auch in andere Abläufe hinein. Da, wo der Zeitrahmen begrenzt ist, kommen die Termine und Fristen ins Spiel. Das ist zum Beispiel der Fall bei Zahlungen, etwa bei Zahlungsfristen, oder bei Forderungen des Finanzamtes, nämlich den Abgabefristen von Unterlagen.

Wären diese Fristen an sich nicht bereits unangenehm genug, kommt noch ein zweites Erschwernis hinzu: die Unterschiedlichkeit der einzelnen Fristen. Bei manchen gibt es nur ein sehr kleines Zeitfenster, bei anderen dagegen mehrere Jahre.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Verjährungsfristen zu sehen. Ihnen gemeinsam ist, dass bestimmte Leistungen oder Ansprüche ab einem gewissen Zeitpunkt erlöschen. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Fälle. Einer davon ist die zweijährige Verjährungsfrist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt üblicherweise drei Jahre. Die Besonderheit, die bereits in dem sprachlichen Begriff „zweijährige Verjährungsfrist“ zum Ausdruck kommt, liegt hier also zunächst einmal in der Verkürzung auf zwei Jahre.

Zwei Jahre Gewährleistungspflicht

Und bei dieser zweijährigen Verjährungsfrist handelt es sich um nichts anderes als das, was im Allgemeinen auch als „Gewährleistungsfrist“ bezeichnet wird und was Verbraucher häufig mit „Garantie“ verwechseln.

Die Gewährleistung muss erbracht werden vom Verkäufer. Der Verkäufer muss etwas gewährleisten, jedoch nicht garantieren. Und zwar muss er gewährleisten, dass die Ware frei von Sachmängeln und auch frei von Rechtsmängeln ist. Dies ist zunächst einmal der Grundansatz dieser Regelung oder auch der Leistungsanspruch des Verbrauchers an den Unternehmer.

Die Bezeichnung „zweijährige Verjährungsfrist“ begrenzt den Zeitraum dieser Gewährleistungspflicht des Unternehmers beziehungsweise des Gewährleistungsanspruchs des Kunden auf zwei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe und endet dann genau nach Ablauf dieser zwei Jahre. Der Käufer hat entsprechend zwei Jahre Zeit, wenn die Ware fehlerhaft war und dieser Fehler zum Zeitpunkt des Übergangs schon da war, seine Ansprüche geltend zu machen. Auf Umkehrung der Beweislast soll hier nicht weiter eingegangen werden.
Die zweijährige Verjährungsfrist gilt also für die Gewährleistung des Verkäufers. Er muss zwei Jahre lang gewährleisten, dass zum Zeitpunkt des Übergangs der Ware die Ware frei von Rechts- und vor allem auch von Sachmängeln war.

Das komplette, kostenlose Video „Wann gilt die zweijährige Verjährungsfirst?“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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