Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 27, 2026

Dürfen Großeltern nach der Trennung ihre Enkel sehen?

Tourismus, Reisen
Juli 27, 2026

Die Wachau auf dem Teller und im Glas: Neue Kulinarik im Steigenberger Hotel & Spa Krems.

Tourismus, Reisen
Juli 27, 2026

Hotelgäste wollen nicht mehr Technik – sondern besseren Service

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 27, 2026

Einen Monat nach der Reform: Wie Digitalisierung und KI die Sanktionsdebatte versachlichen können

Immobilien
Juli 27, 2026

Hausverwaltung neu gedacht: Transparent. Persönlich. Zuverlässig.

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 27, 2026

Rotes Fleisch und Krebs: Was sagt die Wissenschaft?

Immobilien
Juli 27, 2026

Winterhude im Wandel: Vom 4.300-Euro-Wohnungsmarkt zum Premiumstandort

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 27, 2026

VAST Data erweitert Zusammenarbeit mit AMD

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 27, 2026

Evy Solutions und forcont kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juli 27, 2026

Schluss mit der „Stangenware“: Warum digitale Türschilder maßgeschneiderte Systeme brauchen

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 27, 2026

NavVis präsentiert auf der INTERGEO 2026 in München innovative Lösungen und Weltneuheiten

IT, NewMedia, Software
Juli 27, 2026

Wie Agenturen ihre Leadgenerierung digitalisieren – und endlich messbar machen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 27, 2026

Vaskulärer Ultraschall der DEGUM-Stufe III im Krupp Krankenhaus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Studie von Ardent Partners und Ivalua offenbart Lücke zwischen KI-Vorhaben und Umsetzung im Einkauf

Zwischen Zuckerwatte und Wildwasserbahn

ARAG Experten informieren über Kundenrechte bei Kirmes, Volksfest und Co.

Der Hamburger Frühlingsdom im März dieses Jahres mit weit über einer Million Besuchern (https://www.hamburg.de/dom/2611800/aktuelles-hamburger-dom/) hat es gezeigt: Nach zweijähriger Corona-Zwangspause ist die Zeit reif für Karussells, Achterbahnen, Schießbuden und Co. Aber ob Düsseldorfer Kirmes, Cannstatter Wasen in Stuttgart oder Oktoberfest in München: Volksfeste sind kein rechtsfreier Raum. Die ARAG Experten informieren über Kundenrechte und haben Beispiele aus der Rechtsprechung.

Wer überprüft Karussells und Fahrgeschäfte?
Kinder lieben Kettenkarussells, die „Wilde Maus“ und andere Fahrgeschäfte. Aber wie viel Sicherheit ist bei den teils wilden Fahrten mit von der Partie? Bevor ein Fahrgeschäft in Betrieb genommen wird und zum Einsatz kommen darf, prüfen laut ARAG Experten unabhängige Sachverständige bei der Erstabnahme alle sicherheitsrelevanten Aspekte. Erst danach wird eine behördliche Genehmigung erteilt, mit der dann die Anlage in Betrieb genommen werden kann. Hinzu kommen bei jedem Aufbau die sogenannten Gebrauchsabnahmen. Dabei prüfen speziell ausgebildete Mitarbeiter der örtlichen Baubehörden vor jedem Jahrmarkt oder Volksfest die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Anlage. Zudem gibt es regelmäßige Prüfungen – ähnlich wie der TÜV beim Auto -, wenn die Karussells und Fahrgeschäfte in Betrieb sind.

Haften Fahrgeschäfte, wenn etwas passiert?
Der Inhaber oder Betreiber eines Fahrgeschäfts muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht alles Notwendige tun, damit die Fahrgäste nicht zu Schaden kommen. Dafür reichen die regelmäßigen Überprüfungen wie z. B. Erstabnahme oder Gebrauchsabnahme in aller Regel aus. Passiert trotzdem ein Unfall, muss der Betreiber beweisen, dass dieser auf die Fahrlässigkeit der Fahrgäste zurückzuführen ist; andernfalls haftet er bzw. seine Versicherung. Allerdings kann bei der Nutzung eines Fahrgeschäfts wie einer Schiffschaukel eine absolute Sicherheit nicht verlangt werden. Typische Eigenart vieler Fahrgeschäfte ist nämlich ein gewisser Nervenkitzel, der durch das Bemühen um absolute Risikofreiheit verloren gehen würde (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 13 U 141/08).

Die Verkehrssicherungspflicht gilt selbstverständlich nur für das Minimieren einer Unfallgefahr. Ansonsten heißt es für die Gäste von Kettenkarussell, Autoscooter und Achterbahn: Betreten auf eigene Gefahr! Der Betreiber hat keine Möglichkeit, den Gesundheitszustand jedes einzelnen Fahrgastes zu überprüfen. Eltern müssen darüber hinaus darauf achten, dass ihre Kinder das Mindestalter und die Mindestgröße für das jeweilige Fahrgeschäft mitbringen. Täuschen sie den Betreiber oder das Personal eines Fahrgeschäftes und rutscht ein Kind unter Umständen durch einen zu großen Haltebügel, zahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrgeschäft-Betreibers unter Umständen nicht.

Rückgaberecht auch auf der Kirmes?
Auch wenn der Verkäufer auf Jahrmärkten oder Volksfesten gesetzlich genauso verpflichtet ist, dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern: Wer auf einem Jahrmarkt oder einem Volksfest beispielsweise ein Stofftier oder ein Haushaltsgerät kauft, sollte sich bewusst sein, dass eine Rückgabe kompliziert werden kann. Zwar gilt laut ARAG Experten auch für außerhalb von Geschäftsräumen getätigte Käufe ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Übt der Händler allerdings sein Gewerbe für gewöhnlich auf Jahrmärkten oder Volksfesten aus, ist dies sein Geschäftsraum; der Kunde kann den Kaufvertrag nicht widerrufen. Und stellt sich die Ware als fehlerhaft heraus, ist auch ein Umtausch oder die Nachbesserung schwierig, da der Händler dann meist schon weitergereist ist. Deshalb raten ARAG Experten, sich über den Namen und die Heimatanschrift des Verkäufers zu informieren oder – falls möglich – eine Visitenkarte mitzunehmen. Ist der Marktstand erst einmal abgebaut, dürfte es ansonsten kaum möglich sein, die Ansprüche durchzusetzen.

Wenn Versorgungsleitungen zu Stolperfallen werden
Oberirdische Versorgungsleitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. In einem konkreten Fall stürzte eine Anwohnerin während der alljährlich stattfindenden Pflaumenkirmes auf dem Bürgersteig vor ihrem Wohnhaus über oberirdisch verlegte Kabelversorgungsleitungen. Die losen Kabel waren nicht abgedeckt und ohne erkennbare Streckenführung verlegt, womit der Kirmesbetreiber nach Ansicht der Klägerin seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Die Geschädigte musste operativ versorgt und stationär behandelt werden und verlangte vom beklagten Betrieb Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro.

Laut Oberlandesgericht Hamm trug sie allerdings ein 50-prozentiges Mitverschulden, weil die Kabel bereits seit einigen Tagen vor ihrem Grundstück gelegen hatten, sie also den unzureichenden Verlegungszustand kannte. Das Gericht sprach ihr daher nur 20.000 Euro zu (Az.: 9 U 114/14).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

(Visited 32 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert